Überarbeitung des Kassenvertrages

Der aktuell geltende Kassenvertrag ist ein überaltertes Werk mit einem Leistungskatalog aus dem Jahre 1957, dass in keiner Weise mehr eine angemessene und wirtschaftliche Honorierung der zahnärztlichen Leistung bietet.

Steigende Ausgaben der Ordinationen und höhere Qualitätsanforderungen machen Anpassungen dringend notwendig!

Einerseits sind wir mit erfahrenen Kassenzahnärztinnen und Kassenzahnärzten bereits gut vernetzt und freuen uns auf regen Austausch mit allen, die sich einbringen möchten. Ziel ist es, hier neue Lösungswege gemeinsam zu erarbeiten und umzusetzen.